Rauchen am Arbeitsplatz: Pflichten des Arbeitgebers 2026
Was die Arbeitsstättenverordnung wirklich verlangt: Nichtraucherschutz, freiwilliger Raucherbereich, E-Zigaretten – und die Frage der Kippen vor dem Eingang. Mit dem, was Sie riskieren, und wie Sie konform werden.
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Was die Arbeitsstättenverordnung verlangt
Aktualisiert im Juni 2026.
Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit nicht rauchende Beschäftigte wirksam vor Tabakrauch geschützt sind. Beschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz; Raucher haben keinen Anspruch darauf, während der Arbeit oder in der Pause rauchen zu dürfen. Seit 2024 erfasst die Schutzpflicht ausdrücklich auch E-Zigaretten und Cannabis.
Der Arbeitgeber kann seiner Pflicht durch räumliche Trennung, Raucherzonen, lüftungstechnische Maßnahmen oder ein allgemeines Rauchverbot nachkommen. Setzt er den Schutz nicht um, kann die Gewerbeaufsicht Anordnungen treffen und letztlich ein Bußgeld verhängen.
Muss es einen Raucherbereich geben? Nein
Ein Raucherraum oder Raucherbereich ist eine Möglichkeit, keine Pflicht. Richtet der Arbeitgeber einen ein, gelten Auflagen: ein abgetrennter, gekennzeichneter Bereich, getrennt von den Arbeitsräumen und idealerweise mit eigener Lüftung. Ein Raucherraum im Freien (offener, überdachter Unterstand) unterliegt diesen Lüftungsauflagen nicht – ein vollständig geschlossener Unterstand kann jedoch wie ein Innenraum behandelt werden.
Sonderfall Gastronomie
In Betrieben mit Publikumsverkehr – vor allem der Gastronomie – ist der Arbeitgeber nur eingeschränkt verpflichtet. Hier greifen zusätzlich die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die sich unterscheiden. → Die Gastronomie-Regeln nach Bundesland im Überblick
Konformität endet nicht beim Schild: die Kippen
Ist der Nichtraucherschutz geregelt, bleibt das konkrete Problem: die Kippen. Am Boden oder im Restmüll verschmutzen sie Böden und bergen ein Brandrisiko rund um die Raucherzonen. Für Standortbetreiber sind die wiederkehrenden Anforderungen:
- eine schlüsselfertige Lösung, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand;
- Nachverfolgbarkeit der Abfälle (Dokumentation, Reporting, Konsistenz mit Ihren Umweltpflichten);
- Brandschutz der Sammelpunkte (geeignete, beschwerte Aschenbecher);
- eine standortübergreifende Logik: mit einem Pilotstandort starten, dann ausrollen;
- eine Dimensionierung nach Anzahl der Raucherzonen.
Genau das deckt der Service von Easy to Change ab, von den Sammelpunkten bis zum Recycling in einer eigenen Verwertungskette, mit dokumentierter Nachverfolgbarkeit. Den vollständigen rechtlichen Rahmen für Abfälle finden Sie unter Ihre gesetzlichen Pflichten zu Kippen.
Checkliste zur Konformität
- Nichtraucherschutz umgesetzt (§ 5 ArbStättV): Trennung, Raucherzone oder allgemeines Rauchverbot
- Hinweis auf das Rauch- und Dampfverbot in geschlossenen Räumen sichtbar angebracht
- Falls Raucherbereich: abgetrennt, gekennzeichnet, getrennt von Arbeitsräumen
- Geeignete, gesicherte Aschenbecher an den Raucherzonen (Brandschutz)
- Sammel- und Verwertungskette für Kippen mit Nachverfolgbarkeit vorhanden
- Bei Publikumsverkehr/Gastronomie: Länderregelung geprüft
Mehr erreichen: Kippen und Bioabfall bündeln
Viele Standorte managen parallel weitere Abfallströme. Kippen und Bioabfall gemeinsam zu sammeln vereinfacht die Logistik. Über die Caeterra-Gruppe lässt sich beides mit Easy to Compost kombinieren. Ein gemeinsames Angebot ist möglich.
Häufige Fragen
Muss ein Unternehmen einen Raucherbereich anbieten?
Nein. Das ist eine Möglichkeit, keine Pflicht. Ohne eigenen Bereich rauchen die Beschäftigten im öffentlichen Raum.
Haben Raucher ein Recht auf eine Raucherpause?
Nein. § 5 ArbStättV gibt Nichtrauchern Schutz; einen Anspruch, während der Arbeit zu rauchen, gibt es nicht.
Gilt das Rauchverbot auch für E-Zigaretten?
Ja. Seit 2024 erfasst die Schutzpflicht am Arbeitsplatz ausdrücklich auch E-Zigaretten und Cannabis.
Wer ist für die Kippen am Standort verantwortlich?
Der Standortbetreiber. Eine nachvollziehbare Sammel- und Verwertungskette wird empfohlen, damit Kippen nicht im Restmüll landen.
Easy to Change gehört zur Caeterra-Gruppe, gemeinsam mit Easy to Compost (Bioabfall) und Easy to Clean (Sauberkeit).
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