⚠️ Wichtig: Diese AGB werden als Referenzfassung bereitgestellt. Vor der endgültigen Veröffentlichung werden sie von einer auf B2B-Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei geprüft. Die rechtsverbindliche Fassung ist diejenige, die dem zwischen den Parteien unterzeichneten Angebot oder Vertrag beigefügt wird.
Inhaltsverzeichnis
- Artikel 1 — Gegenstand und Anwendungsbereich
- Artikel 2 — Bestellung und Vertragsschluss
- Artikel 3 — Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
- Artikel 4 — Preise und Zahlungsbedingungen
- Artikel 5 — Pflichten von Caeterra
- Artikel 6 — Pflichten des Kunden
- Artikel 7 — Eigentum am Mobiliar
- Artikel 8 — Haftung und Gewährleistung
- Artikel 9 — Unterauftragsvergabe
- Artikel 10 — Höhere Gewalt
- Artikel 11 — Urheberrecht
- Artikel 12 — Personenbezogene Daten
- Artikel 13 — Vertraulichkeit
- Artikel 14 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Artikel 1 — Gegenstand und Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Caeterra, SAS mit einem Kapital von 1 000 €, eingetragen im Handelsregister Arras unter der Nummer 921 547 956, mit Sitz in 17 boulevard de Strasbourg, 62000 Arras, Frankreich (nachfolgend „Caeterra" oder „der Dienstleister"), und jedem gewerblichen Kunden (nachfolgend „der Kunde"), der eine ihrer unter der Marke Easy to Change angebotenen Dienstleistungen abonniert.
Die Leistungen umfassen insbesondere: die Bereitstellung von Stadtmobiliar (designte und brandsichere Außenaschenbecher, Wandaschenbecher), die regelmäßige Sammlung der Zigarettenkippen, das Recycling im geschlossenen Kreislauf über zugelassene Partner, die Ausstellung eines Abfallbegleitscheins sowie die Begleitung der Sensibilisierung von Rauchern vor Ort.
Diese AGB gelten für jede Bestellung, sofern im unterzeichneten Angebot oder Vertrag nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart. Sie haben Vorrang vor sämtlichen Einkaufsbedingungen des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
Artikel 2 — Bestellung und Vertragsschluss
Jeder Bestellung geht ein von Caeterra erstelltes individuelles Angebot voraus, das ab dem Ausstellungsdatum 30 Tage gültig ist.
Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden (handschriftliche oder elektronische Unterschrift) zustande und gilt als vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser AGB. Der Kunde bestätigt, die AGB zur Kenntnis genommen und vorbehaltlos akzeptiert zu haben.
Jede Änderung der Bestellung nach Unterzeichnung erfordert eine schriftliche, von beiden Parteien unterzeichnete Vertragsänderung.
Artikel 3 — Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die regelmäßigen Sammlungsleistungen werden für eine Laufzeit von 12 bis 48 Monaten abgeschlossen, je nach Angabe im Angebot. Diese Laufzeit ist „fest": Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei schwerer Pflichtverletzung der anderen Partei möglich (siehe unten).
Nach Ablauf der festen Laufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils 12 Monate, sofern nicht eine Partei mindestens 3 Monate vor dem Ablauf per Einschreiben mit Rückschein oder einem gleichwertigen Mittel gekündigt hat.
Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund: Bei Nichterfüllung einer wesentlichen Pflicht durch eine Partei kann die andere Partei den Vertrag von Rechts wegen kündigen, 30 Tage nach Versand einer erfolglosen Mahnung, unbeschadet aller Schadensersatzansprüche.
Artikel 4 — Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich Umsatzsteuer. Die anwendbare Umsatzsteuer wird zum am Rechnungsdatum geltenden Satz hinzugerechnet.
Die Preise sind während der ursprünglichen Vertragslaufzeit fest. Bei jeder stillschweigenden Verlängerung können sie jährlich angepasst werden, gemäß der Entwicklung des entsprechenden Dienstleistungspreisindex, nach vorheriger Mitteilung an den Kunden mindestens 60 Tage vor dem Wirksamwerden.
Zahlungsmodalitäten: Sofern im Angebot nicht abweichend angegeben, sind die Rechnungen per Banküberweisung 30 Tage ab Rechnungsdatum zu begleichen. Der Rechnungsrhythmus ist monatlich, vierteljährlich oder jährlich gemäß Angabe im Angebot.
Zahlungsverzug: Jeder Zahlungsverzug führt ohne vorherige Mahnung zu:
- Verzugszinsen in Höhe des EZB-Leitzinses zuzüglich 10 Prozentpunkten;
- einer Pauschalgebühr für Beitreibungskosten von 40 € pro unbezahlter Rechnung;
- einer zusätzlichen Entschädigung, falls die tatsächlich entstandenen Kosten den Pauschalbetrag übersteigen, gegen Nachweis.
Artikel 5 — Pflichten von Caeterra
Caeterra verpflichtet sich:
- das bestellte Mobiliar innerhalb der im Angebot vereinbarten Fristen zu liefern und zu installieren;
- die regelmäßige Sammlung der Zigarettenkippen in der festgelegten Frequenz (monatlich, zweimonatlich oder vierteljährlich) sicherzustellen;
- die Rückverfolgbarkeit der Abfälle durch Ausstellung eines Abfallbegleitscheins bei jeder Sammlung zu gewährleisten;
- die gesammelten Zigarettenkippen einer zugelassenen Verwertungskette zuzuführen (Partner MéGO und clikeco);
- dem Kunden ein vierteljährliches Reporting der gesammelten und recycelten Mengen zur Verfügung zu stellen;
- seine gesetzlichen Pflichten im Bereich Hygiene, Sicherheit und Umwelt einzuhalten.
Artikel 6 — Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- geeignete Standorte für die Installation des Mobiliars bereitzustellen (Zugänglichkeit, Mindestabstand zu Eingängen gemäß den anwendbaren Vorschriften, ggf. Einhaltung der Versammlungsstätten-Regeln);
- den Teams von Caeterra (oder deren Unterauftragnehmern) zu den vereinbarten Terminen Zugang zum Standort für die Sammlungseinsätze zu gewähren;
- seine Mitarbeiter zur korrekten Nutzung der Aschenbecher zu sensibilisieren (tatsächliche Nutzung, kein Einwurf anderer Abfälle);
- die Rechnungen innerhalb der vereinbarten Fristen zu begleichen;
- Caeterra über jede wesentliche Änderung am Standort zu informieren (Adressänderung, Schließung, Änderung der Anzahl der Raucherbereiche).
Artikel 7 — Eigentum am Mobiliar
Sofern im Angebot nicht abweichend angegeben, bleibt das Mobiliar (Aschenbecher, Träger) während der gesamten Vertragslaufzeit Eigentum von Caeterra. Es wird dem Kunden als Service-Miete zur Verfügung gestellt, untrennbar mit der Sammlungsleistung verbunden.
Bei Vertragsende, sofern nicht anders vereinbart, holt Caeterra das Mobiliar auf eigene Kosten innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung ab. Der Kunde verpflichtet sich, es in normalem Funktionszustand zurückzugeben, vorbehaltlich angemessener Abnutzung durch den Gebrauch.
Für Bestellungen mit Eigentumsübertragung des Mobiliars (im Angebot ausgewiesene Option „Festkauf") geht das Eigentum mit der Lieferung und nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
Artikel 8 — Haftung und Gewährleistung
Caeterra schuldet eine Bemühungs-, keine Erfolgsverpflichtung. Eine Haftung kommt nur bei nachgewiesenem Verschulden in Betracht.
Das gelieferte Mobiliar wird für 24 Monate ab Lieferung gegen Konstruktions- oder Herstellungsmängel gewährleistet. Die Gewährleistung deckt keine vorsätzlichen Beschädigungen, Vandalismus oder eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Produkts ab.
Bei einem Caeterra zurechenbaren Schaden beschränkt sich die Wiedergutmachung auf den unmittelbaren Schaden, unter Ausschluss jedes indirekten Schadens (Umsatzverluste, Imageschaden, entgangene Chancen), und ist auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten tatsächlich gezahlten Beträge begrenzt.
Artikel 9 — Unterauftragsvergabe
Caeterra behält sich das Recht vor, die Ausführung der Leistungen ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer seiner Wahl zu übertragen, insbesondere an seine operativen Partner MéGO (Recycling in dedizierter Verwertungskette) und clikeco (Sammlungslogistik). Caeterra bleibt gegenüber dem Kunden allein für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen verantwortlich.
Artikel 10 — Höhere Gewalt
Keine der Parteien kann für die Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt verantwortlich gemacht werden (außergewöhnliches, unvorhersehbares und unwiderstehliches Ereignis). Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Generalstreik, Naturkatastrophe, ausgerufene Pandemie, bewaffneter Konflikt, behördliche Schließungsverfügung.
Die verhinderte Partei hat die andere unverzüglich zu informieren. Hält das Ereignis länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag ohne Entschädigung kündigen.
Artikel 11 — Urheberrecht
Sämtliche von Caeterra bereitgestellten Elemente (Aschenbecher-Design, Fotos, Kommunikationsmaterial, Marke „Easy to Change") bleiben ihr ausschließliches Eigentum. Dem Kunden wird eine auf die Vertragsausführung begrenzte Nutzungslizenz erteilt. Jede Vervielfältigung oder Verbreitung für andere Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
Umgekehrt bleiben die Markenelemente des Kunden (Logo, Corporate Design) sein Eigentum. Der Kunde gestattet Caeterra ausdrücklich, seinen Namen und sein Logo in den kommerziellen Referenzen zu erwähnen, sofern bei Vertragsunterzeichnung nicht schriftlich widersprochen wird.
Artikel 12 — Personenbezogene Daten
Die Modalitäten der Verarbeitung der im Rahmen der Vertragsausführung erhobenen personenbezogenen Daten sind in unserer Datenschutzerklärung detailliert beschrieben. Die Parteien verpflichten sich, die DSGVO-Pflichten gemäß ihren jeweiligen Rollen (Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, ggf.) einzuhalten.
Artikel 13 — Vertraulichkeit
Jede Partei verpflichtet sich, sämtliche kommerziellen, technischen oder finanziellen Informationen, von denen sie im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt, während der gesamten Laufzeit und für 3 Jahre nach Vertragsende streng vertraulich zu behandeln.
Artikel 14 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen dem französischen Recht. Jeder Rechtsstreit über ihren Abschluss, ihre Auslegung oder ihre Ausführung wird, sofern keine gütliche Einigung erreicht wird, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Arras unterworfen, ungeachtet der Mehrzahl der Beklagten oder Streitverkündungen. Für Kunden mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gelten die jeweiligen zwingenden nationalen Verbraucherschutzbestimmungen vorrangig, soweit anwendbar.
Letzte Aktualisierung: Mai 2026. Version 1.0.