Abfallrecht: Ihre Pflichten als Unternehmen
Getrennte Sammlung, Nachweisführung, Produktverantwortung: das Abfallrecht setzt Unternehmen einen klaren Rahmen. Hier der Überblick über die wichtigsten Pflichten.
Grundpflichten nach KrWG
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellt die Abfallhierarchie auf: Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung. Daraus folgen Getrennthaltungs- und Verwertungspflichten.
Nachweispflichten
Für gefährliche Abfälle gilt die Nachweispflicht über das eANV mit Entsorgungsnachweis und Begleitschein.
Häufige Fragen
Was regelt das KrWG?
Es bildet den Rahmen des Abfallrechts mit der Abfallhierarchie: Vermeidung, Verwertung, Beseitigung.
Für welche Abfälle gilt Nachweispflicht?
Verschärft für gefährliche Abfälle über das eANV; andere Ströme haben einfachere Regeln.
Wer haftet für die Abfälle?
Der Erzeuger bleibt bis zur endgültigen Entsorgung verantwortlich – auch für diffuse Ströme wie Kippen.
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